Felder und Wälder, im Tal Häuser

Hohenstein – Strinz-Margarethä

Hohenstein liegt im westlichen Taunus, zu beiden Seiten der Aar zwischen Limburg und Wiesbaden.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 440 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 150 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 1.100
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hohenstein
Beteiligte Gemarkungen Strinz-Margarethä, Breithardt, Hennethal

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis 85 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen

Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern:

  • Schaffung von besseren Bewirtschaftungsbedingungen durch die Neuordnung von Eigentums- und Pachtflächen sowie durch die Anlage eines neuzeitlichen Wege- und Gewässernetzes.
  • Verbesserung der ökologischen Situation in der Feldflur, insbesondere die der Fließgewässer und der Auen. Umsetzung von Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
  • Ermöglichen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
  • Unterstützung von Vorhaben der Freiraumgestaltung und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes durch In Wert-Setzung von kulturhistorischen Potentialen, insbesondere der historischen Eisenstraße.

Das auf thematische Schwerpunkte bezogene integrierte ländliche Entwicklungskonzept (SILEK) für das Gemeindegebiet Hohenstein ist umzusetzen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 14.12.2010
1. Änderungsbeschluss 09.09.2019
2. Änderungsbeschluss 03,04,2023
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 16.05.2011
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07.07.2020
Feststellung der Wertermittlung 12.04.2021
Abfindungs- bzw. Planwunschtermin September bis November 2020
Abfindungsvereinbarung Dezember 2021 bis Mai 2022
Vorläufige Besitzeinweisung 25.07.2022
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Bastian Balzer
Telefon:+49(611) 535 - 6230
E-Mail: bastian.balzer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Hans-Peter Meister
Telefon: +49(611)535-6229
E-Mail: hans-peter.meister@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Hohenstein – Strinz-Margarethä
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Albrecht Egert
Am Hirtenpfad 2

65329 Hohenstein
Telefon +49(6128) 18 09

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