Straße zwischen Feldern mit Autos, im Hintergrund Häuser

Weimar B 255

Weimar (Lahn) ist eine Gemeinde im Süden des Landkreises Marburg-Biedenkopf im Regierungsbezirk Gießen des Landes Hessen. Sitz der Gemeindeverwaltung ist Niederweimar.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 470 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 160
Anzahl der Flurstücke ca. 660
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Weimar (Lahn)
Beteiligte Gemarkungen Allna, Niederweimar, Niederwalgern, Oberweimar, Wenkbach

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 22.09.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 19.05.2009
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung 04.10.2023
Abfindungswunschtermin seit 07.2023
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Jürgen Sauer
Telefon: +49(611)535-3261
E-Mail: juergen.sauer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Christoph Parsch
Telefon: +49(611)535-3212
E-Mail: christoph.parsch@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Weimar B 255
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

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