Blick über Hügel mit Feldern

Hohenstein - Steckenroth

Hohenstein liegt im westlichen Taunus, zu beiden Seiten der Aar zwischen Limburg und Wiesbaden.

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 381 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 100 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 600
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hohenstein
Beteiligte Gemarkungen Steckenroth, Breithardt

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.

Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Hohenstein übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 857.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern:

  • Schaffung von besseren Bewirtschaftungsbedingungen durch die Neuordnung von Eigentums- und Pachtflächen sowie durch die Anlage eines neuzeitlichen Wegenetzes.
  • Verbesserung der ökologischen Situation in der Feldflur, insbesondere die der Fließgewässer und der Auen.
  • Unterstützung von Vorhaben der Freiraumgestaltung und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes durch In Wert-Setzung von kulturhistorischen Potentialen.

Das auf thematische Schwerpunkte bezogene integrierte ländliche Entwicklungskonzept (SILEK) für das Gemeindegebiet Hohenstein ist umzusetzen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 25.10.2007
1. Änderungsbeschluss 27.06.2008
2. Änderungsbeschluss 22.10.2010
3. Änderungsbeschluss 01.02.2017
4. Änderungsbeschluss 13.06.2017
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 09.04.2008
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 31.05.2012
Feststellung der Wertermittlung 15.06.2016
Abfindungswunschtermin April 2016
Abfindungsvereinbarung Januar - Mai 2017
Vorläufige Besitzeinweisung

28.06.2017

Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Sachbearbeitung

Marzena Rühl
Telefon:+49(611) 535 - 6212
E-Mail: marzena.ruehl@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Hohenstein - Steckenroth
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Raimund Guckes
Zum Schindwald 12

65329 Hohenstein – Steckenroth
Telefon +49(6128) 4 33 82

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