Verfahrensgebiet
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Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 381 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 100 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | ca. 600 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Hohenstein |
Beteiligte Gemarkungen | Steckenroth, Breithardt |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 80 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Hohenstein übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 857.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern:
- Schaffung von besseren Bewirtschaftungsbedingungen durch die Neuordnung von Eigentums- und Pachtflächen sowie durch die Anlage eines neuzeitlichen Wegenetzes.
- Verbesserung der ökologischen Situation in der Feldflur, insbesondere die der Fließgewässer und der Auen.
- Unterstützung von Vorhaben der Freiraumgestaltung und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes durch In Wert-Setzung von kulturhistorischen Potentialen.
Das auf thematische Schwerpunkte bezogene integrierte ländliche Entwicklungskonzept (SILEK) für das Gemeindegebiet Hohenstein ist umzusetzen.