Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 544 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 544 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 124 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 728 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Kirtorf, Stadt Homberg (Ohm), Stadt Stadtallendorf |
Beteiligte Gemarkungen | Lehrbach, Kirtorf, Erbenhausen, Dannenrod, Appenrod, Niederklein |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 984.354,48 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Kirtorf übernommen.
Ziele des Verfahrens
- Durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen und Berücksichtigung der Pachtverhältnisse sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
- Das Wegenetz soll den Anforderungen der neuzeitlichen Bewirtschaftungsweisen angepasst werden.
- Um die Ortslage vor Überschwemmungsschäden zu bewahren, sind umfassende Maßnahmen zur Wasserrückhaltung erforderlich. Bei der Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes sind die Wasserführungen so anzulegen, dass sie den Wasserhaushalt bzw. -kreislauf ohne Beschleunigung des Oberflächenabflusses verbessern.
- Bei den erforderlichen Maßnahmen an den Gewässern zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse ist deren ökologische Funktion zu berücksichtigen und das natürliche Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
- Die vorhandenen Landschaftsstrukturen sind zu berücksichtigen.