Blick über Wiese auf Dorf hinter Büschen

Kirtorf-Lehrbach II

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst große Teile der Gemarkung Lehrbach mit Ausnahme der Ortslage sowie Teile der Gemarkungen Dannenrod, Erbenhausen und Kirtorf.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 544 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 544 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 124
Anzahl der Flurstücke ca. 728
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Kirtorf, Stadt Homberg (Ohm), Stadt Stadtallendorf
Beteiligte Gemarkungen Lehrbach, Kirtorf, Erbenhausen, Dannenrod, Appenrod, Niederklein

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 984.354,48 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Kirtorf übernommen.

Ziele des Verfahrens

  • Durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen und Berücksichtigung der Pachtverhältnisse sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
  • Das Wegenetz soll den Anforderungen der neuzeitlichen Bewirtschaftungsweisen angepasst werden.
  • Um die Ortslage vor Überschwemmungsschäden zu bewahren, sind umfassende Maßnahmen zur Wasserrückhaltung erforderlich. Bei der Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes sind die Wasserführungen so anzulegen, dass sie den Wasserhaushalt bzw. -kreislauf ohne Beschleunigung des Oberflächenabflusses verbessern.
  • Bei den erforderlichen Maßnahmen an den Gewässern zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse ist deren ökologische Funktion zu berücksichtigen und das natürliche Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
  • Die vorhandenen Landschaftsstrukturen sind zu berücksichtigen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 10.01.1997
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 28.04.1997
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 10.04.2001
Feststellung der Wertermittlung 20.07.2011
Abfindungswunschtermin 2011/2012
Abfindungsvereinbarung 2011/2012
Allgemeiner Besitzübergang 20.09.2012
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 21.07.2022
Eintritt des neuen Rechtszustandes 25.01.2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Downloads

Verfahrensleitung

Stefan Sudmeier
Telefon: +49(611) 535 -1460
E-Mail: stefan.sudmeier@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Ingrid Schul-Reinhardt
Telefon: +49(611) 535 - 1466
E-Mail: ingrid.schul-reinhardt@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Kirtorf-Lehrbach II
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Helmut Lenz

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