Blick über Wiese auf Dorf hinter Büschen

Kirtorf-Lehrbach II

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst große Teile der Gemarkung Lehrbach mit Ausnahme der Ortslage sowie Teile der Gemarkungen Dannenrod, Erbenhausen und Kirtorf.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 544 ha.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
Verfahrensartvereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 544 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 124
Anzahl der Flurstückeca. 728
Beteiligte Gemeinde/StadtStadt Kirtorf, Stadt Homberg (Ohm), Stadt Stadtallendorf
Beteiligte GemarkungenLehrbach, Kirtorf, Erbenhausen, Dannenrod, Appenrod, Niederklein

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 984.354,48 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Kirtorf übernommen.

Ziele des Verfahrens

  • Durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen und Berücksichtigung der Pachtverhältnisse sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
  • Das Wegenetz soll den Anforderungen der neuzeitlichen Bewirtschaftungsweisen angepasst werden.
  • Um die Ortslage vor Überschwemmungsschäden zu bewahren, sind umfassende Maßnahmen zur Wasserrückhaltung erforderlich. Bei der Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes sind die Wasserführungen so anzulegen, dass sie den Wasserhaushalt bzw. -kreislauf ohne Beschleunigung des Oberflächenabflusses verbessern.
  • Bei den erforderlichen Maßnahmen an den Gewässern zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse ist deren ökologische Funktion zu berücksichtigen und das natürliche Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
  • Die vorhandenen Landschaftsstrukturen sind zu berücksichtigen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschluss10.01.1997
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft28.04.1997
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan10.04.2001
Feststellung der Wertermittlung20.07.2011
Abfindungswunschtermin2011/2012
Abfindungsvereinbarung2011/2012
Allgemeiner Besitzübergang20.09.2012
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes21.07.2022
Eintritt des neuen Rechtszustandes25.01.2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher-
Schlussfeststellung-

Downloads

Verfahrensleitung

Stefan Sudmeier
Telefon: +49(611) 535 -1460
E-Mail: stefan.sudmeier@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Ingrid Schul-Reinhardt
Telefon: +49(611) 535 - 1466
E-Mail: ingrid.schul-reinhardt@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Kirtorf-Lehrbach II
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Helmut Lenz

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