Verfahrensgebiet
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Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 440 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 150 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1.100 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Hohenstein |
Beteiligte Gemarkungen | Strinz-Margarethä, Breithardt, Hennethal |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis 85 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen
Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern:
- Schaffung von besseren Bewirtschaftungsbedingungen durch die Neuordnung von Eigentums- und Pachtflächen sowie durch die Anlage eines neuzeitlichen Wege- und Gewässernetzes.
- Verbesserung der ökologischen Situation in der Feldflur, insbesondere die der Fließgewässer und der Auen. Umsetzung von Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
- Ermöglichen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
- Unterstützung von Vorhaben der Freiraumgestaltung und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes durch In Wert-Setzung von kulturhistorischen Potentialen, insbesondere der historischen Eisenstraße.
Das auf thematische Schwerpunkte bezogene integrierte ländliche Entwicklungskonzept (SILEK) für das Gemeindegebiet Hohenstein ist umzusetzen.