Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet ist aus dem Flurbereinigungsbeschluss, der Anlage zum Flurbereinigungsbeschluss und der Gebietskarte ersichtlich (siehe Downloads).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 336 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 130 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 550 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Willingen und Diemelsee |
Beteiligte Gemarkungen | Bömighausen, Deisfeld, Eimelrod, Neerdar, Usseln, Welleringhausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur
- Unterstützung bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes Neerdar, v.a. bei der Anlage umfangreicher Uferrandstreifen und Trittsteinbiotope an der Neerdar
- Neugestaltung der Grundstückszuschnitte
- Auflösung auftretender Landnutzungskonflikte bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes
- Landentwicklung und Förderung der allgemeinen Landeskultur zur naturnahen Entwicklung von Gewässern