Verfahrensgebiet
Siehe Übersichtskarte zum geplanten Verfahren.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 309 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 135 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 519 |
Kreise | Das Verfahren befindet sich mit 304 ha im Bereich des Lahn-Dill-Kreises und mit rund 5 ha im Bereich des Kreises Gießen |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Waldsolms, Langgöns |
Beteiligte Gemarkungen | Griedelbach, Brandoberndorf, Kröffelbach, Cleeberg |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Umfang der Maßnahmen noch nicht festgelegt worden. Ein Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) ist noch nicht erarbeitet worden.
Die Eigenleistung will die Gemeinde Waldsolms übernehmen.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- Im Rahmen eines von der Gemeinde Waldsolms in Auftrag gegebenen SILEK (auf thematische Schwerpunkte bezogenes integriertes ländliches Entwicklungskonzept) wurden Entwicklungsziele und Strategien für die Entwicklung der Gemeinde Waldsolms erarbeitet, konkrete Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Entwicklungsziele konzipiert und wesentliche Hinweise auf vorhandene strukturelle und ökologische Mängel in der Gemeinde Waldsolms und Empfehlungen für Handlungsschwerpunkte gegeben. Das Flurbereinigungsverfahren dient der Realisierung von Projektskizzen, die in diesem SILEK-Prozess entwickelt wurden und verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Neuordnung und Arrondierung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
- Durch Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen soll eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen erzielt werden,
- Neugestaltung und Anpassung des landwirtschaftlichen Wegenetzes an neuzeitliche Bewirtschaftungsstrukturen,
- Erhalt, Neuanlage und Neuausweisung von Biotopverbundflächen, Krautstreifen und Flächen zur Waldrandentwicklung,
- Auflösung von Nutzungskonflikten und Minimierung der landeskulturellen Nachteile für die Landwirtschaft sowie den Naturschutz durch Bodenordnung, z. B. im Bereich des FFH-Gebietes "Ackergrundbachtal nördlich Cleeberg",
- Maßnahmen der Gewässerentwicklung am Mühlbach und Griedelbach zu realisieren und zur Schaffung von Retentionsflächen,
- Rückführung und Bereinigung ehemaliger, nun entbehrlich gewordener, Straßenplanungen (z. B. L 3055 im Kurvenbereich der Flur 4) zugunsten privaten Eigentums,
- Änderungen am Wegenetz im öffentlichen Interesse, z. B. im Bereich des Hartplatzes Heidestraße,
- Regelung und Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse.